Wichtige Urteile zum Thema Fluglärm.
BVerwG-Urteil zum Nachtflug in Frankfurt
Am 4. April 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig letztinstanzlich über Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main, insbesondere der Anlegung einer neuen Landebahn, entschieden. Inhaltlicher Gegenstand des Verfahrens waren auch die Nachtflüge in Frankfurt.
In der sog. Mediationsnacht von 23.00 bis 05.00 Uhr sind laut BVerwG Flüge bis zu einer Neubescheidung (weiterhin) unzulässig.
Hinsichtlich der sog. Nachtrandstunden (22.00 bis 23.00 Uhr und 5.00 bis 6.00 Uhr) ist das BVerwG über die Beanstandung durch die Vorinstanz jedoch hinausgegangen.
Sollte sich das Land Hessen laut BVerwG "dazu entschließen, das Kontingent von durchschnittlich 133 Flügen wieder zu erhöhen, hat es zu beachten, dass die Nachtrandstunden nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebes angesehen werden dürfen. Selbst im Falle eines nahezu vollständigen Flugverbots in den Kernstunden der Nacht bleibt die Verhältnismäßigkeit nur gewahrt, wenn das Konzept eines zum Kern der Nacht hin abschwellenden und danach wieder ansteigenden Flugverkehrs auch in diesem Zeitsegment durchgehalten und durch geeignete Vorkehrungen effektiv und konkret begrenzt wird. Absehbare tagähnliche Belastungsspitzen in den einzelnen Nachtrandstunden oder in längeren, insbesondere kernzeitnahen Zeitabschnitten müssen deswegen in den jeweils betroffenen Überfluggebieten vermieden werden."
Diese Entscheidung ist wichtig in Bezug auf die Bedeutung der Schutzzeiten in der sog. Kernnacht und den Nachtrandzeiten und könnte auch für weitere Flughäfen Bedeutung erlangen.
Letzte Änderung: Donnerstag, 24. Mai 2012 09:37

