StartseiteHintergrundGesetzeDeutschlandLandes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)

Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)

Das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) ist eines der Gesetze in Deutschland, das den Umgang mit allen möglichen Quellen regelt, die Stoffe (z.B. Abgase) oder Produkte (z.B. Lärm) emittieren und damit in die Umwelt einbringen (immittieren).

Im § 1 ist geregelt, dass es "für die Errichtung, den Betrieb, die Änderung, die Stilllegung und die Beseitigung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie für das Verhalten von Personen, soweit hierdurch schädliche Umwelteinwirkungen verursacht werden können", gilt.

Zu beachten ist, dass es als ein Landesgesetz pro Bundesland erlassen ist, und es somit Unterschiede in den Regelungen zwischen den Ländern geben kann.

Grundsätzlich gilt, dass Bundesrecht dass Landesrecht brechen kann, was heißt: Regelungen z.B. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben ggf. Vorrang.

Zu dem jeweiligen LImSchG gehört auch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift ("VV").

Suchbegriffe sind z.B.:

Für das LImSchG: "Landes-Immissionsschutzgesetz" oder "LImSchG" und der Name des jeweiligen Bundeslandes

Für die VV: "VV-Landes-Immissionsschutzgesetz" und der Name des jeweiligen Bundeslandes

Letzte Änderung: Mittwoch, 12. September 2012 21:29


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